Rennregeln für
HSV-ÖSHS-Sprintrennen

Basierend auf dem Rennreglement der F.I.S.T.C.
www.schlittenhundesport.at
Stand: August 2008
Rennregeln des ÖSHS für Sprintrennen
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1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1.1. ZULASSUNG

1.1.1. Anmeldung


(1)
Eine Anmeldung zu einem Rennen erfolgt gemäß der vom Rennklub gesetzten Frist.

(2)
Die Anmeldung gilt erst als definitiv, wenn das Startgeld eingezahlt ist.

(3)
Der Rennklub kann eine Anmeldung unter Angabe einer Begründung ablehnen.

1.1.2. Zulassung von Fahrern

(1)
Ausländische Musher werden nur mit gültigen FISTC-Musher- und FISTC-Hundepässen
zugelassen. Ausnahme: Gästeklasse.

(2)
Ein Gespann muss während des ganzen Rennens von dem Fahrer geführt werden,
mit dem es zum ersten Lauf gestartet war.

(3)
Bei Krankheit oder Verletzung eines Teilnehmers kann ein Fahrerwechsel erfolgen, sofern der Rennleiter dies gestattet.

(4)
Ein Fahrer, der während eines Laufes disqualifiziert worden ist, darf an den weiteren Läufen des Rennens nicht mehr teilnehmen.

(5)
Das Mindestalter der Fahrer für die Teilnahme an offiziellen Rennen ist:

. Kategorie D 12 Jahre
. Kategorie C1/C2 14 Jahre
. Kategorie B1/B2 16 Jahre
. Kategorie A/O 18 Jahre
. Kategorie Pulka 14 Jahre
. Kategorie Skijöring 14 Jahre
. Kategorie Pulka 1 Hund 14 Jahre

1.1.3. Zulassung von Hunden

(1)
Ist der Rennleiter davon überzeugt, dass ein Gespann oder ein einzelner Hund nicht fit genug ist, um das Rennen sicher zu bestreiten, dann ist dieses Gespann oder dieser Hund zu disqualifizieren.

(2)
Ein Gespann oder ein einzelner Hund, das/der am ersten Lauf des Rennens nicht teilgenommen hat, darf in den weiteren Läufen des Rennens nicht mehr teilnehmen.

(3)
Ein Gespann oder ein einzelner Hund, das/der während eines Laufes des Rennens disqualifiziert worden ist, darf an den übrigen Läufen des Rennens nicht mehr teilnehmen.

(4)
Zur reinrassigen Wertung werden nur registrierte Hunde, mit von der FCI anerkannten Papieren, der folgenden Rassen zugelassen: Alaskan Malamute, Grönlandhund, Samojede, Siberian Husky.

(5)
Kategorie Gästeklasse: in diese Klasse können Hunde ohne Papiere, welche dem Rennreglement ansonsten entsprechen, zum Rennen zugelassen werden. Diese Klasse ist in einer eigenen Kategorie bei Start-, Zwischen- und Endergebnislisten zu führen.

(6)
An Rennen teilnehmende Hunde müssen mindestens 18 Monate alt sein.

(7)
Die Hunde müssen wie folgt geimpft sein: Jährlich gegen

Staupe,
Hepatitis,
Leptospirose,
Zwingerhusten,
Parvovirose,
Tollwut.

Auffrischungen müssen jährlich erfolgen.

1.1.4. Krankheit

(1)
Hunde oder Ausrüstungsgegenstände, die aus einem Zwinger stammen, in dem ansteckende Krankheiten (z.B. Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose o.ä.) herrschen, dürfen nicht auf einen Rennplatz mitgebracht werden.

(2)
Stellt der Renntierarzt bei einem auf dem Renngelände anwesenden Hund eine ansteckende Krankheit fest, so wird das betreffende Gespann disqualifiziert. Der Musher, die Begleitpersonen, alle Ausrüstungsgegenstände sowie alle zu diesem Gespann gehörenden Hunde müssen sofort vom Renngelände entfernt werden.

1.1.5. Markierung

(1)
Bei Rennen, die aus mehreren Läufen bestehen, soll jeder Hund vor dem Start zum ersten Lauf markiert werden. Der Rennleiter kann zulassen, dass die Hunde auch unmittelbar nach dem ersten Lauf markiert werden.

1.1.6. Klasseneinteilung

(1)
Ein Gespann der offenen Klasse (Kat. 0) darf am ersten Tag aus nicht weniger als neun (9) Hunden und am 2. oder 3. Tag aus nicht weniger als sechs (6) Hunden bestehen.

(2)
Ein Gespann der 8-Hunde-Klasse (Kat. A) darf am ersten Tag aus nicht mehr als acht (8) und nicht weniger als sieben (7), am 2. oder 3. Tag aus nicht weniger als fünf (5) Hunden bestehen.

(3)
Ein Gespann der 6-Hunde-Klasse (Kat. B) darf am ersten Tag aus nicht mehr als sechs (6) und nicht weniger als fünf (5), am 2. oder 3. Tag aus nicht weniger als vier (4) Hunden bestehen.

(4)
Ein Gespann der 4-Hunde-Klasse (Kat. C) darf am ersten Tag aus nicht mehr als vier (4) und nicht weniger als drei (3), am 2. oder 3. Tag aus nicht weniger als drei (3) Hunden bestehen.

(5)
Ein Gespann der 2-Hundeklasse (Kat. D) darf am ersten Tag aus nicht mehr als zwei (2) und am 2. Tag aus nicht weniger als einem (1) Hund bestehen.

(6)
Nach dem ersten und nach jedem weiteren Lauf darf ein Fahrer die Gespanngröße reduzieren, sofern dabei die Minimalzahl der entsprechenden Klasse nicht unterschritten wird.

(7)
Wenn der Rennleiter der Ansicht ist, dass ein Gespann für einen bestimmten Fahrer zu groß ist, darf er die Gespanngröße reduzieren.

(8)
Aufgrund der Trailbeschaffenheit oder sonstiger Umstände kann der Rennleiter auch gesamte Klassen limitieren.

(9)
Ein Pulkagespann (Kat. PW oder PM) darf am ersten Tag aus nicht mehr als drei (3) Hunden bestehen.

(10)
Ein Skijöring-Gespann (Kat. Skijöring) darf am ersten Tag aus nicht mehr als einem (1) Hund bestehen.

(11)
Die Kategorien B, C und D werden nach Schlittenhunderassen getrennt durchgeführt

Gruppe 1: ein oder mehrere Siberian Huskies
Gruppe 2: ausschließlich Alaskan Malamute, Grönlandhund oder Samojede.

(12)
Eine Gruppe 2 wird nur dann geführt, wenn mindestens 4 Gespanne dieser Gruppe zum Rennen gemeldet sind.

(13)
Die Kategorie Pulka wird in 2 Gruppen getrennt.

PW: Pulka Woman (die Bezeichnung Skandinavier Damen ist zulässig)
PM: Pulka Men (die Bezeichnung Skandinavier Herren ist zulässig)

(14)
Die Gruppe PW wird ab 3 Starterinnen durchgeführt, anderenfalls werden die Damen in der Kat. PM gewertet.


1.2. MEDIKAMENTE FÜR HUNDE UND MUSHER

1.2.1. Verbotene Arzneimittel (Drogen)


Weder injiziert, noch einzugebende oder äußerlich anzuwendende Arzneimittel sind am Hund oder Musher erlaubt, wenn dadurch Anzeichen einer Erkrankung oder Verletzung unterdrückt werden können. Folgende Arzneimittelgruppen sind verboten:

(1)
Schmerzmittel
(verschreibungspflichtige und nichtverschreibungspflichtige)

(2)
Entzündungshemmende Mittel:
Corticosteroide, Antiprostaglandine, Salicylate (Aspirin), Nicht-Steroide

(3)
Auf das zentrale oder periphere Nervensystem wirkende Mittel

(4)
Auf das vegetative Nervensystem wirkende Mittel

(5)
Hustenunterdrückende Mittel

(6)
Sedative / Mittel zur Anästhesie

(7)
Anabole Hormone

(8)
Muskelrelaxantien

(9)
Injizierbare anticholinergische Substanzen
(krampflösende Mittel)

(10)
Antihistamine

(11)
Antibiotika sowie synthetische Mittel zur Bekämpfung von Bakterien und Viren

(12)
endokrine Sekrete und entsprechende synthetische Mittel.

Da die Dopingliste der international verbotenen Arzneimittel sehr umfangreich ist,
kann diese beim Rennsekretariat angefordert werden.

1.2.2. Dopingkontrolle kann diese beim Rennsekretariat angefordert werden.

(1)
Jeder Hund kann einer Dopingkontrolle unterzogen werden.

(2)
Wird eine Dopingkontrolle verlangt, dann soll der Fahrer anwesend sein. Ist der Fahrer nicht der Besitzer, so soll auch der Besitzer anwesend sein. Ferner soll dieser ein Verzeichnis aller Medikamente zur Verfügung stellen, die dem Hund bzw. den Hunden in den letzten 72 Stunden vor dem Start des Rennens verabreicht worden sind.

(3)
Wenn ein Fahrer oder Besitzer die Entnahme einer Probe verweigert, so wird das betreffende Gespann disqualifiziert.

(4)
Falls für einen Hund oder Musher eines Gespannes der Nachweis verbotener Medikamente positiv verläuft (sowohl A als auch B-Probe), so wird das Gespann disqualifiziert.

(5)
Die Kosten für das Verfahren und die Analysen werden vom Verband übernommen, sofern der Befund negativ ist. Bei positivem Befund trägt die Kosten der Musher. Des weiteren wird bei positivem Befund vom betreffenden Musher eine Geldstrafe in Höhe von Euro 500.-- eingehoben und dieser Musher wird aus dem ÖSHS ausgeschlossen. Ist der Musher kein ÖSHS-Mitglied, so wird er auf Lebenszeit von allen ÖSHS-Rennen und Veranstaltungen ausgeschlossen.

1.3. INSPEKTION DER AUSRÜSTUNG

1.3.1.
Für die Inspektion müssen Fahrer, Gespann und Ausrüstung mindestens vier (4) Minuten vor der geplanten Startzeit im Startareal verfügbar sein.

1.3.2.
Die Inspektion eines bereits eingeschirrten Gespannes darf frühestens zwei (2)
Minuten vor der geplanten Startzeit verlangt werden.


1.3.3.
Die Inspektion soll in einem Bereich erfolgen, wo andere Gespanne im Start- oder Zielraum nicht behindert werden.

1.3.4.
Auf Verlangen des Rennleiters muss ein Gespann nach jedem Lauf zur Inspektion verfügbar sein.

1.3.5.
Die gesamte Ausrüstung ist Gegenstand der Billigung durch den Rennleiter.

1.3.6.
Für Pulkagespanne sind nach jedem Lauf die Lasten durch die Rennleitung zu wiegen.

1.3.7.
Die Pulkafahrer sind selbst dafür verantwortlich, dass die Ausrüstung nach dem Lauf gewogen wird.

1.4. ZUGGESCHIRRE UND LEINEN

1.4.1.
Alle Hunde müssen einzeln oder paarweise nebeneinander eingespannt sein.

1.4.2.
Jeder Hund muss durch eine Halsleine (Neckline) und eine Zugleine (Tugline) mit der Zentralleine (Gangline) verbunden sein. Bei 2 Leithunden müssen diese durch eine Halsleine verbunden sein.

1.4.3.
Eine Notleine ist gestattet. Diese darf unter keinen Umständen anders als zum Anbinden und Festhalten des Schlittens verwendet werden.

1.4.4.
Bei mehr als einem Hund in einem Pulkagespann müssen diese einzeln hintereinander eingespannt sein.

1.5. SCHLITTEN UND PULKA

1.5.1.
Der Schlitten muss stabil genug sein, um den Fahrer zu tragen, und er muss eine Ladefläche für den Transport eines Hundes besitzen.

1.5.2.
Ein Schlitten muss mit einem Schlitten-(Transport-)sack, einer soliden Bremse, einem Brushbow und einem der Teamgröße entsprechenden Schneeanker ausgestattet sein.

1.5.3.
Der Transportsack muss sicher am Schlitten befestigt sein. Weiters muss er stabil genug sein, damit im Transportsack beförderte Hunde nicht ausbrechen können.Es muss genügend große Öffnungen besitzen, damit der (die) Hund(e) während des Transportes leicht atmen kann (können).

1.5.4.
Ein Lastenschlitten (Pulka) muss durch zwei feste Zugstangen mit dem (den) Hundegeschirr(en) so verbunden sein, dass der Lastenschlitten (Pulka) nicht auf die eingespannten Hunde auflaufen kann. Er muss durch den Brushbow so gebaut sein, dass die vorderen Kufenenden nicht frei liegen und dadurch Fahrer oder Hunde gefährden.

1.5.5.
Die Pulka muss eine Möglichkeit zur sicheren Befestigung der Last aufweisen.

1.5.6.
Die Pulka muss mit einer Sicherheitsleine versehen sein, die während des Rennens mit dem Fahrer verbunden ist. Wenn mehr als zwei (2) Hunde eingespannt werden, muss die Pulka über eine Bremse verfügen.

1.5.7.
Das zu ziehende Gesamtgewicht richtet sich nach dem Rennreglement der FISTC. Die Last setzt sich zusammen aus Lastenschlitten (Pulka), Zugstangen, Hundegeschirre, Leine und Zusatzgewicht. Das Zusatzgewicht ist von jedem Teilnehmer selbst zu stellen.

Zusatzgewichte:
10 kg für einen (1) Hund
20 kg für zwei (2) Hunde
25 kg für drei (3) Hunde

abzüglich 3 kg pro Hündin

1.5.8.
Andere Ausrüstungsgegenstände

(1)
Maulkörbe, Würgebänder und Teletaktgeräte sind verboten.

(2)
Peitschen und andere Schlaginstrumente sind verboten.

(3)
Technische und akustische Signalgeber sind verboten.

(4)
Jeder Fahrer erhält vom Veranstalter eine Startnummer. Diese ist vom Fahrer während des Rennens gut sichtbar am Körper zu tragen.

2. REGELN FÜR START UND ZIEL

2.1. AUSLOSUNG


2.1.1.
Die Startreihenfolge für den ersten Lauf eines Rennens wird durch das Los bestimmt.

2.1.2.
Die Auslosung findet vor dem Rennen statt. Der Veranstalter bestimmt Ort und Zeit der Auslosung, dies in Absprache mit dem Rennklub.

2.1.3.
Es ist dem Rennklub freigestellt, in einzelnen Klassen nach Stärkegruppen auszulosen.

2.1.4.
Die durch das Los bestimmte Startreihenfolge darf nicht geändert werden.

2.1.5.
Nachmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges hinten angestellt.

2.2. STARTREIHENFOLGE

2.2.1.
Die Festlegung der Reihenfolge der Kategorien obliegt dem Rennleiter.

2.2.2.
Die Festlegung des Intervalls zwischen den Kategorien obliegt dem Rennleiter.

2.2.3.
Die Festlegung des Intervalls zwischen den Startern innerhalb einer Kategorie obliegt dem Rennleiter. Es können unterschiedliche Intervalle oder Modi bei den Kategorien angewendet werden, allerdings muss innerhalb einer Kategorie ein einziger Modus Verwendung finden. Es können folgenden Modi Anwendung finden:

Festes Intervall: alle Starter einer Kategorie starten mit dem gleichen Intervall zum vorherigen und nachfolgenden Teilnehmer.

„Jagdstart": Im 2. Oder 3. Durchgang kann das Startintervall gleich sein, wie der Rückstand zum jeweils Vorherplatzierten.(z.B.: Laufzeit 1.Platzierter: 20:10,0; Laufzeit 2.Platzierter: 20:30,0; Laufzeit 3.Platzierter: 21:30,0; die Startzeiten ergeben sich aus den Rückständen, d.h. Startzeit 1.Platzierter z.B. 10:00:00, Startzeit 2.Platzierter: 10:00:20, Startzeit 3.Platzierter 10:01:20.).

Massenstart: Alle Starter innerhalb einer Kategorie starten zum selben Zeitpunkt.

Es ist nicht zulässig, die Startzeit für einzelne Teilnehmer individuell anzupassen.

2.3. EINZELSTART-RENNEN

2.3.1.
Beim ersten Lauf wird gemäß der durch das Los bestimmten Reihenfolge gestartet, Nummer 1 startet als Erster, Nummer 2 als Zweiter, usw. (Ausnahme Massenstart).

2.3.2.
Die Startreihenfolge für den zweiten Lauf wird durch die Resultate des ersten Laufes bestimmt. Das schnellste Gespann startet zuerst, dann das Zweitschnellste, usw. (Ausnahme Massenstart).

2.3.3.
Hat ein Rennen mehr als zwei Läufe, dann wird die Gesamtzeit der vorangegangenen Läufe berechnet und daraus die Startreihenfolge bestimmt. Startreihenfolge analog 2.3.2 (Ausnahme Massenstart).

2.4. ZEITGLEICHHEIT

2.4.1.
Ist die Gesamtzeit zweier Gespanne gleich, so starten sie in umgekehrter Reihenfolge wie beim vorangehenden Lauf.

2.4.2.
Bei Gleichheit der Gesamtzeit aller Läufe erhalten die zeitgleichen Gespanne die höhere Platzierung zugeteilt.

2.5. STARTPUNKT UND STARTZEIT

2.5.1.
Der Brushbow des Schlittens ist auf die Startlinie auszurichten.

2.5.2.
Die Zeitnahme eines Gespannes beginnt mit dem in der Startliste vorgesehenen Zeitpunkt. Jeder Musher ist für die Einhaltung seiner Startzeit selbst verantwortlich.

2.5.3.
Ein Gespann, das zur geplanten Startzeit nicht an der Startlinie ist, wird zum verspäteten Gespann erklärt.

2.5.4.
Wenn ein verspätetes Gespann weniger oder gleich als 50% des Startintervalls zum darauffolgenden Team zur Startlinie kommt, darf es starten.

2.5.5.
Wenn ein verspätetes Gespann später als 50 % des Intervalls zum darauffolgenden Gespann kommt, darf es erst dann starten, wenn das letzte Gespann dieser Klasse gestartet ist. Das vorgesehene Startintervall muss eingehalten werden.

2.5.6.
Ein verspätetes Gespann darf andere Gespanne nicht behindern.

2.5.7.
Wenn mehrere Gespanne sich verspäten, dann starten sie in der ursprünglich vorgesehenen Reihenfolge.

2.5.8.
Ein Gespann, das sich zum zweitenmal zum gleichen Lauf verspätet, wird disqualifiziert.

2.5.9.
Ein verspätetes Gespann kann mit einer Zeitstrafe von 15 Minuten belegt werden.

2.5.10. Ein Gespann, das in der Dauer des halben Startintervalls zum nächstfolgenden Gespann die Startzone (Mindestlänge 30 m) nicht freigemacht hat, darf disqualifiziert werden.

2.6. HILFE IN DER STARTZONE

2.6.1.
Der Umfang und die Art der Hilfe in der Startzone wird vom Rennleiter festgesetzt und vor dem Start zum ersten Lauf bekanntgegeben. Gibt der Rennleiter hierzu vor dem Rennen keine besonderen Verhaltensmassregeln an, so ist jegliche Hilfe außer Schrittmacherdienste erlaubt.

2.6.2.
Sobald ein Gespann die Startzone verlassen hat, finden alle Streckenregeln Anwendung.

2.7. ZIELEINLAUF

2.7.1.
Die Zeit eines Gespannes wird genommen, wenn der Musher mit seinem Gespann die Ziellinie überquert.

2.7.2.
Wenn ein führerloses Gespann die Ziellinie überquert, wird die Zeit bei Ankunft des Mushers genommen.

2.8. WERTUNG

2.8.1.
Damit eine Wertung der einzelnen Kategorien erfolgt, müssen mindestens 4 Gespanne gestartet sein.

3. REGELN AUF DER STRECKE

3.1. BEFAHREN DER STRECKE


3.1.1.
Gespann und Fahrer müssen die gesamte von der Rennleitung festgelegte Strecke befahren.

3.1.2.
Verlässt ein Gespann die Strecke, so muss der Fahrer das Gespann an die Stelle zurückführen, wo es die Strecke verlassen hat.

3.1.3.
Die Beschilderung auf dem Trail ist wie folgt:

„Abbiegen nach rechts" wird durch ein rotes Schild auf der rechten Seite der Strecke angezeigt.
„Abbiegen nach links“ wird durch ein rotes Schild auf der linken Seite der Strecke angezeigt.
„Geradeaus“ wird durch blaue Schilder angezeigt.
„Vorsicht“ wird durch ein gelbes oder oranges Schild angezeigt.

3.1.4.
Das Ende der Startzone (Mindestlänge 30 m) wird durch Schilder auf beiden Seiten der Strecke angezeigt.

3.1.5.
Die Zone mit aufgehobenem Vortrittsrecht wird 800 m von der Ziellinie entfernt durch eine Tafel mit der Aufschrift „800 m“ gekennzeichnet.

3.1.6.
Am Trail sind die Strecken für jede Kategorie durch Tafeln gekennzeichnet.

3.1.7.
Jegliches Trainieren vor dem Rennen auf der Rennstrecke ist ohne Zustimmung des Rennleiters untersagt.

3.2.VERHALTENSMASSREGELN

3.2.1.
Der Fahrer darf nach Belieben auf dem Schlitten stehen, pedalen oder mitlaufen. In der Pulkaklasse begleitet der Fahrer sein Gespann auf Langlauf- oderTourenskiern.

3.2.2.
Ein Fahrer wird disqualifiziert, wenn er während des Rennens außer seinem Schlitten ein anderes Fahrzeug benutzt oder auf einem solchen mitfährt.

3.2.3.
Ein Fahrer oder ein Gespann darf andere Gespanne nicht behindern.

3.2.4.
Jeder Hund, der zu einem Lauf gestartet ist, muss diesen auch beenden. Dabei muss der Hund im Gespann eingespannt sein oder im Schlittensack mitgeführt werden.

3.2.5.
Ist der Hund eines Pulkagespannes nicht mehr lauftüchtig, muß der Fahrer den Wettkampf abbrechen, außer er kann ihn auf der Pulka mitführen.

3.2.6.
Ein nach dem Start nicht mehr lauftüchtiger Hund muß im Schlittensack mitgeführt werden.

3.2.7.
Das Mitnehmen eines Passagiers während des Rennens ist verboten, es sei denn:
.
Es ist eine Bedingung des Rennens.
Ein Fahrer wird in einer Notsituation mitgenommen.

3.3. HILFE AUF DER RENNSTRECKE

3.3.1.
Alle Gespanne dürfen von den, an bestimmten Stellen der Rennstrecke befindenden, offiziellen Streckenposten die gleiche Hilfe erhalten, sofern der Rennleiter dazu die Erlaubnis erteilt hat.

3.3.2.
Fahrer dürfen sich während des Laufes gegenseitig helfen.

3.3.3.
Die Hilfe von Zuschauern ist beschränkt auf das Festhalten des Schlittens. Ausgenommen davon ist ein durchgegangenes Gespann oder ein unkontrollierbares Gespann, das eine eindeutige Gefahr für sich selbst, andere Gespanne oder Personen darstellt.

3.3.4.
Niemand darf einem Gespann Schrittmacherdienste leisten.

3.3.5.
Der Pulkaläufer darf nicht durch Voranlaufen Schrittmacherdienste leisten. Die Unterstützung des Hundes oder Gespannes durch ziehen oder schieben des Lastenschlittens (Pulka) ist erlaubt.

3.4. FÜHRERLOSE (DURCHGEGANGENE) GESPANNE

3.4.1.
Ein führerloses (durchgegangenes) Gespann gilt als Notsituation.

3.4.2.
Der Fahrer muß sein durchgegangenes Gespann auf dem schnellsten Weg einholen. Hierzu ist der nachkommende Musher verpflichtet, diesen Musher auf seinem Schlitten mitzunehmen, bis sich entweder

eine schnellere Möglichkeit ergibt, das führerlose Gespann einzuholen, oder
das verlorene Gespann eingeholt wurde.

3.4.3.
Durchläuft ein führerloses Gespann die gesamte Rennstrecke und der Fahrer hat beim Einholen des Gespannes nur zulässige Hilfe von Außenstehenden erhalten, so wird der Lauf, ohne Strafe, als gültig gewertet.

3.4.4.
Zulässige Hilfe von Außenstehenden ist auf das Anhalten und Festhalten des führerlosen Gespannes beschränkt.

3.4.5.
Jedermann darf (und wird ermutigt) ein führerloses Gespann an- und festzuhalten.


3.5. VORTRITT

3.5.1.
Beim Entgegenkommen auf gemeinsamer Strecke gelten folgende Regeln:
.
Das talwärts fahrende Gespann hat den Vortritt.
.
Bei ebenen Streckenabschnitten bestimmt der Rennleiter, ob das Gespann auf dem Hinweg oder dasjenige auf dem Rückweg den Vortritt hat.

Der Entscheid des Rennleiters muß vor dem Start Gespann hatbekannt gegeben werden.

3.5.2.
An Kreuzungen, wo verschiedene Kategorien wieder zusammentreffen, hat jenes Gespann, bei dem der (die) Leithund(e) sich zuerst in der Kreuzung befindet (befinden), den Vortritt. Das andere abzubremsen und falls notwendig, stehenzubleiben.

3.5.3. Innerhalb einer Zone von 800 m vor dem Ziel darf kein Vortritt verlangt werden.

3.6. ÜBERHOLEN

3.6.1.
Ein überholendes Gespann hat das Vorfahrtsrecht, wenn sein(e) Leithund(e) noch etwa 15 m vom Schlitten des vorausfahrenden Gespannes entfernt ist (sind).

3.6.2.
Der eingeholte Fahrer muß auf das Kommando „Trail“ den Weg freimachen, indem er das Gespann auf eine Seite der Piste lenkt. Er muß abbremsen oder anhalten, wenn der überholende Fahrer dies verlangt.

3.6.3.
Ein überholtes Gespann kann dasjenige Team, von welchem es überholt wurde,

in der offenen Klasse frühestens nach vier (4) Minuten oder 1,6 Kilometer.
In den übrigen Klassen nach frühestens zwei (2) Minuten oder 800 Metern.
Nach kürzerer Zeit, wenn beide Fahrer einverstanden sind,

zurücküberholen.


3.6.4.
Verwickelt sich das Gespann des überholenden alsFahrers Folge des Überholvorganges, so darf dieser das überholte Gespann für folgende Dauer stoppen:

Eine (1) Minute in der offenen Klasse
1/2 Minute in den übrigen Klassen
Kann die Verwicklung innerhalb dieser Zeitspanne nicht gelöst werden,
kann das gestoppte Gespann überholen.

3.6.5.
Mehrere an einer Stelle haltende Gespanne dürfen von einem nachfolgenden Gespann überholt werden. Die haltenden Fahrer müssen alle Anstrengungen unternehmen, um überholenden Gespannen den Weg freizumachen.

3.6.6.
Sich folgende Gespanne müssen einen Abstand von mindestens einer Gespannlänge einhalten, ausgenommen beim Überholen und in der Zone mit aufgehobenem Vortrittsrecht.

4. BETRAGEN

4.1. VERANTWORTLICHKEIT UND SPORTLICHKEIT


4.1.1.
Die Fahrer sind verantwortlich für ihr eigenes Betragen sowie das Betragen ihrer Hunde und ihrer Helfer auf dem Rennplatz und der Rennstrecke.

4.1.2.
Gesunder Menschenverstand und Sportlichkeit müssen vorherrschen. Ein Betragen von Fahrer, Helfer oder Gespann, das dem Ansehen des Sports oder des Rennens schadet, führt zur Disqualifikation des betreffenden Gespannes.

5. REGELVERSTÖSSE

5.1. MELDUNGEN DURCH MITGLIEDER DER RENNLEITUNG


5.1.1.
Offizielle Mitglieder der Rennleitung müssen offensichtliche Regelverstöße persönlich oder über Funk dem Rennleiter melden. Die Meldung hat sofort oder unmittelbar nach Abschluß des entsprechenden Laufes zu erfolgen.

5.1.2.
Der Rennleiter entscheidet in diesem Fall in eigener Verantwortung über die zu treffenden Maßnahmen.

5.2. MELDUNGEN DURCH RENNTEILNEHMER

5.2.1.
Rennteilnehmer, die Regelverstöße anderer Rennteilnehmer anzeigen möchten, müssen den Rennleiter unmittelbar nach Beendigung des betreffenden Laufes von der Regelverletzung unterrichten. Die Meldung kann mündlich erfolgen.

5.2.2.
Jeder mündlichen Meldung hat binnen einer Stunde nach Beendigung des betreffenden Laufes ein schriftlicher Bericht zu erfolgen.

5.3. PROTEST UND ANHÖRUNGEN

5.3.1.
Fahrer oder Mitglieder der Rennleitung, die bei der Meldung über einen angeblichen Regelverstoß beteiligt oder betroffen sind, können offiziell Protest erheben und eine Anhörung vor dem Rennleiter verlangen.

5.3.2.
Der Rennleiter muß die Anhörung gewähren.

5.4. DISZIPLINARVERFAHREN

5.4.1.
Jeder Verstoß gegen die HSV-ÖSHS-Rennregeln muß vom Rennleiter entweder mit einer mündlichen Verwarnung des Fahrers, einer Strafzeit, einer Geldstrafe oder der Disqualifikation des Fahrers und des Gespannes für das Rennen bestraft werden. Bei Verstößen gegen den Tierschutz gilt ein erweiterter Strafrahmen.

5.4.2.
Keine andere Disziplinarmaßnahmen dürfen angewendet werden.

5.4.3.
Entscheidungen müssen so rasch wie möglich bekanntgegeben werden. In jedem Fall hat die Bekanntmachung bis spätestens zwei Stunden vor dem nächsten Lauf zu erfolgen. Die Bestrafung ist in der(den) Zwischen- und Endergebnisliste(n) anzuführen.

5.4.4.
Disziplinarmaßnahmen nach dem Schlußlauf des Rennens müssen vor Beginn der Rangverkündigung (Siegerehrung) erfolgen.

5.4.5.
Bei Doping-Kontrollen kann der obige Zeitplan für die Laboruntersuchungen und eventuell notwendig werdenden Anhörungen ausgedehnt werden.

5.4.6.
Die Entscheidungen des Rennleiters sind vor Ort nicht anfechtbar.

5.4.7.
Entsprechende Einsprüche sind schriftlich an den Vorstand zu richten.

6. TIERSCHUTZ

6.1. TRANSPORT UND UNTERBRINGUNG DER HUNDE


6.1.1.
Der Transport der Hunde hat in ausreichend großen, wetterfesten, belüfteten Räumlichkeiten (Boxen, Auto, usw.) zu erfolgen.

6.1.2.
Die Hunde sind während der Nacht in ihren Räumlichkeiten unterzubringen.

6.1.3.
Für Sauberkeit und artgerechte Haltung der Hunde am Stake-Out hat jeder Musher Sorge zu tragen.

6.1.4.
Ausreichend große Boxen sind dann gegeben, der (die)wenn Hund(e) ungehindert liegen und stehen kann (können).

6.1.5.
Ein ausreichendes Stake Out ist dann gegeben, wenn der (die) Hund(e) ungehindert stehen und liegen können.

6.2. MISSHANDLUNG VON HUNDEN

6.2.1.
Das Mißhandeln eines eigenen oder fremden Hundes oder Hunden, auch ohne Gegenstände, ist verboten. Die Misshandlung von Hunden führt zur sofortigen Disqualifikation. Mißhandelt ein Doghandler eigene oder fremde Hunde, so wird der Musher, zu dem dieser Doghandler gehört, disqualifiziert. Der Musher und sein(e) Doghandler haben nach der Disqualifikation unverzüglich das Rennen zu verlassen.

6.2.2.
Je nach Schwere des Vergehens kann der Musher aus dem ÖSHS ausgeschlossen werden oder/und es kann ein befristetes oder lebenslanges Teilnahmeverbot bei ÖSHS Veranstaltungen verhängt werden.

6.3. SONSTIGES

6.3.1.
Die Hunde müssen in einer für das Rennen guten körperlichen Verfassung sein.

6.3.2.
Ein Tierarzt muß am Rennplatz oder jederzeit sofort erreichbar sein.

6.3.3.
Der Rennleiter hat das Überwachungs- und Beanstandungsrecht.

6.3.4.
Das Anbieten und Verkaufen von Hunden auf dem Rennplatz ist verboten.


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