
Rennordnung
für
HSV-ÖSHS-Wagenrennen
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1. ZULASSUNG VON FAHRERN UND HUNDEN
1.1. Mit seiner Anmeldung erkennt der Fahrer die Bestimmungen des austragenden Veranstalters an. 1.2. Die Anmeldung gilt als definitiv, wenn das Startgeld bezahlt wurde. 1.3. Der Veranstalter kann eine Anmeldung nur unter Angabe einer Begründung, ablehnen. 1.4. Jeder Fahrer muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für sich und seine Hunde sein. 1.5. Der Musher muss für sich einen gültigen Musherpass und für seine Hunde gültige Hundepässe besitzen, können die Papiere auf Verlangen nicht vorgelegt werden, ist der Start nur in der Kategorie 3 (ehemals Gästeklasse) möglich. 1.6. Zur Wertung kommen nur Hunde, die von der FCI anerkannte Papiere besitzen und den folgenden nordischen Rassen angehören. Alaskan Malamute, Grönlandhund, Samojede, Siberian Husky. Alle anderen Rassen, oder Hunde, die keine von der FCI anerkannten Papiere besitzen, werden in der Kategorie 3 (ehemals Gästeklasse) gewertet. 1.7.
Das Mindestalter an offiziellen Rennen beträgt: in der Kategorie Laufen (ein Hund): am 1. Renntag das vollendete 11. Lebensjahr in der Kategorie Fahrrad (ein Hund): am 1. Renntag das vollendete 13. Lebensjahr in der Kategorie Roller ( 1-2 Hunde): am 1. Renntag das vollendete 13. Lebensjahr in der Kategorie D ( 2 Hunde): am 1. Renntag das vollendete 11. Lebensjahr in der Kategorie C (4 Hunde): am 1. Renntag das vollendete 13. Lebensjahr in der Kategorie B (6 Hunde): am 1. Renntag das vollendete 15. Lebensjahr in der Kategorie A (8 Hunde): am 1. Renntag das vollendete 17. Lebensjahr in
der Kategorie O (max. 10 Hunde): am 1. Renntag das vollendete
17. Lebensjahr
1.8. Während eines Wettkampfes darf weder der Fahrer noch ein Hund getauscht werden. 1.9. Bei Krankheit oder Verletzung kann der Fahrer, in Absprache mit den anderen Teilnehmern der Kategorie und dem Rennleiter, ersetzt werden. Letzt verantwortlich bleibt aber der Rennleiter. 1.10. Ein Hund, der nicht am ersten Lauf teilgenommen, hat darf im Verlauf der Veranstaltung nicht eingesetzt werden. 1.11. Ist der Rennleiter davon überzeugt, dass der Fahrer oder der/die Hund/e nicht im Stande ist/sind, das Rennen sicher zu bestreiten, so kann er dem Fahrer oder dem/n Hund/en den Start verweigern. 1.12. Der Renntierarzt ist zu jeder Zeit berechtigt, auch vor dem Start einen oder mehrere Hunde zur Untersuchung heranzuziehen. 1.13. Ein Widersetzen dieser Untersuchung hat den Ausschluss des Gespannes zur Folge. 1.14. Ein Fahrer, dessen Gespann oder einer seiner Hunde, die im Verlaufe einer Veranstaltung disqualifiziert wurden, dürfen an den übrigen Läufen des Rennens nicht mehr teilnehmen. 1.15. Jeder auf das Stake Out- Gelände mitgebrachte Hund, unabhängig davon, ob er am Rennen teilnimmt oder nicht, muss einen Chip haben, zudem muss der Musher für seinen Hund gültige Impfnachweise gegen Tollwut, Staupe, Zwingerhusten, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose vorweisen können. Die letzte Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und nicht jünger als 4 Wochen sein (bezieht sich nicht auf Erstimpfung). 1.16. Nationale Impfvorschriften, die über die in Punkt 1.15 erwähnten hinausgehen, müssen in der Rennausschreibung besonders erwähnt werden. 1.17. Hunde oder Ausrüstungsgegenstände, die aus einem Zwinger stammen, in dem eine der unter Punkt 1.15 erwähnte oder andere, ansteckende Krankheiten ausgebrochen sind, dürfen nicht zu der Veranstaltung gebracht werden. 1.18. Sollte der Renntierarzt bei einem auf dem Renngelände sich befindenden Hund eine ansteckende Krankheit feststellen, so muss das betreffende Gespann disqualifiziert werden und das Gelände verlassen. 1.19. Das Mindestalter der am Rennen zur Teilnahme berechtigten Hunde beträgt 18 Monate. 1.20. Hunde die am Wettkampf nicht teilnehmen oder disqualifiziert wurden, können vom Rennleiter mittels Farbe markiert werden. Es wird aber empfohlen diesen Punkt nur bei Meisterschaften anzuwenden.
2. KLASSENEINTEILUNG
2.1. Die Gespanngröße ist auf zehn Hunde limitiert. Sollte jemand mit mehr Hunden starten wollen, so kann er dies nach Absprache mit dem Rennleiter im Anschluss an die der Konkurrenz und außerhalb der Wertung tätigen. 2.2. Ein Gespann der Kategorie O (max. zehn Hunde), muss am ersten Renntag aus mindestens 9 Hunden, am zweiten und dritten Renntag aus nicht weniger als 6 Hunden bestehen. 2.3. Ein Gespann der Kategorie A (max. acht Hunde), muss am ersten Renntag aus mindestens 7 Hunden, am zweiten und dritten Renntag aus nicht weniger als 5 Hunden bestehen. 2.4. Ein Gespann der Kategorie B (max. sechs Hunde), muss am ersten Renntag aus mindestens 5 Hunden, am zweiten und dritten Renntag aus nicht weniger als vier Hunden bestehen. 2.5. Ein Gespann der Kategorie C (max. vier Hunde), muss am ersten Renntag aus mindestens 3 Hunden, am zweiten und dritten Renntag aus nicht weniger als 2 Hunden bestehen. 2.6. Ein Gespann der Kategorie D (max. zwei Hunde) muss an allen Renntagen mit zwei Hunden starten. 2.7. Ein Gespann der Kategorie Roller (max. zwei Hunde) muss an allen Renntagen aus mindesten einem Hund bestehen. 2.8. Die Kategorien Laufen und Fahrrad sind an allen Renntagen mit maximal einem Hund zu bestreiten. 2.9. Die Kategorie Laufen wird, unabhängig von der Hunderasse, wenn jeweils mindestens drei Starter am ersten Renntag teilnehmen, in Damen und Herren getrennt. 2.10. Wenn am ersten Renntag mindestens drei Starter, die am Tag des ersten Laufes das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, teilnehmen, ist es möglich, diese Kategorie noch mit einer Junioren- Klasse zu unterteilen. 2.11. Die Kategorien Radfahren, Roller, D, C und B werden, sollten jeweils drei Starter am ersten Lauf teilnehmen, nach Rassen getrennt. Gruppe 1 Siberian Husky, Gruppe 2 Alaskan Malamut, Grönlandhund und Samojede. 2.12. Die Streckenlänge soll, für alle Kategorien zwischen 4 bis 6 Kilometer betragen. 2.13. Ist der Rennleiter der Meinung, dass die Größe eines Gespannes einen Fahrer überfordert, so kann er das Gespann reduzieren. 2.14. In besonderen Fällen, zum Beispiel wenn es der Streckenverlauf nicht anders zulässt, kann der Rennleiter die Gespanngröße limitieren. Sollte dies schon im Vorhinein bekannt sein, so wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen.
3.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN 3.1. In der Kategorie Laufen muss der Läufer mit einer maximal zwei Meter langen Leine (bei ausgezogenem Ruckdämpfer) an einem Bauchgurt mit dem Hund verbunden sein. Roll-Leinen sind verboten. 3.2. In den Kategorien Fahrrad und Roller sind keine Bauchgurte erlaubt. Die Zugleinen müssen an den Geräten oder an besonderen Zugvorrichtungen befestigt werden. Die Länge der Leine darf bei maximal ausgezogenem Ruckdämpfer drei Meter nicht über- und zwei Meter nicht unterschreiten. Roll-Leinen sind verboten. 3.3. Wenn in der Kategorie Roller die Hunde nebeneinander laufen, müssen sie mit einer Neckleine verbunden sein. Sollten sie hintereinander laufen, so sind die Abstände zum letzten Hund laut Punkt 3.2.anzuwenden. Roll-Leinen sind verboten. 3.4. In den Kategorien Radfahren und Roller gilt für alle Starter Helmpflicht. In allen anderen Kategorien wird der Helm empfohlen. 3.5. In den Kategorien D und C ist es möglich mit Dreirädern zu fahren. Sollten sie aber keine Vorrichtung zur Unterbringung eines verletzten Hundes aufweisen, muss der Lauf bei einem Vorfall, bei dem ein Hund verletzt wird, sofort gestoppt werden und es erfolgt eine Disqualifikation. 3.6. Auf dem, ab der Kategorie D verwendeten Wagen, muss der Fahrer stehen. Die Wagen müssen per Hand gelenkt werden und der Gespanngröße entsprechen. Sie müssen vier Räder haben. Das Bremssystem muss auf alle Räder wirken, sowie eine Feststellbremse mit der, zumindest zwei Räder, vollständig blockiert werden können. Ab der Kategorie B (sechs Hunde) ist eine Art Krallenbremse vorgeschrieben, mit der der Wagen im Stand gesichert werden kann. 3.7. Alle verwendeten Wagen dürfen keine Motorisierung aufweisen. 3.8. Der Wagen muss eine Transportfläche besitzen, auf der ein Transportsack für verletzte oder erschöpfte Hunde angebracht sein muss. 3.9. Der Transportsack muss mit einer soliden Bodenplatte ausgestattet sein und seine Größe so bemessen, dass ein erschöpfter oder verletzter Hund sicher transportiert werden kann. 3.10. Vorne muss über die gesamte Breite eine Stoßstange vorhanden sein. 3.11. Jeweils eine Notleine und eine Neckleine müssen in Reserve mitgeführt werden.
4. REGELUNGEN AUF DER STRECKE
4.1. Sportlichkeit und Fairness sind oberste Prämisse. Das Fehlverhalten eines Fahrers, dessen Angehöriger oder dessen Hunde, die dem Ansehen des Sportes in der Öffentlichkeit schaden, führen zur sofortigen Disqualifikation. 4.2. Sowohl der Fahrer als auch dessen Gespann müssen die gesamte, von der Rennleitung vorgegebene Strecke, absolvieren, um gewertet zu werden. 4.3. Verlässt ein Gespann die vorgegebene Strecke, so ist eine korrekte Weiterführung des Laufes nur von dem Ort aus möglich, an dem er die Strecke verlassen hat. 4.4. Verliert ein Fahrer sein Gespann, ist er verpflichtet, es so rasch als möglich wieder zu erreichen. Nimmt er angebotene Hilfe dafür nicht in Anspruch, zieht dieses Verhalten eine Disqualifikation nach sich. 4.6. Ein nachkommender Fahrer, der die Möglichkeit hat, einen Fahrer, der sein Gespann verloren hat mitzunehmen, ist dazu verpflichtet, bis das Gespann eingeholt wird oder bis sich eine bessere Möglichkeit ergibt, das Gespann einzuholen. 4.7. Durchläuft ein führerloses Gespann, das die Strecke korrekt bewältigt hat ohne ein anderes Team zu behindern, das Ziel, kommt es in die Wertung, wenn der Fahrer zu Fuß die Strecke korrekt bewältigt hat und mit der Zeit, die der Fahrer benötigt, um das Ziel zu erreichen. Durchläuft ein führerloses Gespann unter den o.a. Voraussetzung das Ziel und der Fahrer kommt auf eine andere Weise (z.B. mit einem nachfolgendem Gespann) ins Ziel, kommt es ebenfalls in die Wertung, es wird jedoch zu der Zeit, die der Fahrer benötigt um das Ziel zu erreichen, eine Strafzeit von 20% der durchschnittlichen Laufzeit aller Starter hinzugerechnet. 4.8. Besonders in den Kategorien Laufen, Radfahren und Roller wird darauf geachtet, dass sich der Sportler immer hinter dem Hund befindet. Es ist absolut verboten Schrittmacherdienste zu leisten oder den Hund hinterher zu ziehen. Ein Verstoß gegen diesen Punkt hat die sofortige Disqualifikation zur Folge. 4.9. Die Beschilderung auf der Strecke ist wie folgt: ROTES SCHILD auf der rechten Seite/ rechts abbiegen. ROTES SCHILD auf der linken Seite/ links abbiegen. GELBES SCHILD Achtung Gefahrenstelle. BLAUES SCHILD gerade fahren. Bei Abzweigungen einzelner Klassen von einem gemeinsamen Weg, sind die Kategorien unter/auf der Roten Markierung anzuführen, sowie nach den Abzweigungen auf einer blauen Markierung zu bestätigen. 4.10. Auf den letzten 800 Metern gilt kein Vortrittsrecht, die Zone wird mit einem Schild 800 M gekennzeichnet. Innerhalb dieser Zone kann ein überholender Fahrer nicht verlangen, dass der überholte Fahrer den Weg frei gibt. 4.11. Jegliches Training mit den Hunden auf der Strecke ist vor dem Rennen untersagt. Ein Abschreiten oder Befahren mit dem Rad, ist in Absprache mit dem Rennleiter möglich.
5. REGELUNG FÜR START UND ZIEL
5.1. Die Reihenfolge des ersten Laufes wird durch das Los bestimmt. Die Reihenfolge des zweiten Laufes durch das Ergebnis des ersten Laufes. Der Schnellste beginnt, dann der Zweite usw. Besteht ein Rennen aus mehr als zwei Läufen, so wird die Gesamtzeit der vorangegangenen Läufe dazu herangezogen und es gilt wieder, der Schnellste beginnt usw. 5.2. Bei Zeitgleichheit mehrer Gespanne wird in umgekehrter Reihenfolge des vorangegangenen Laufes gestartet. 5.3. Bei Zeitgleichheit im Endergebnis erhalten die zeitgleichen Gespanne die höhere Platzierung zugeteilt. 5.4. An der Startlinie gilt für die Wagen, die Vorderreifen dürfen die Startlinie nicht überragen, bei den Läufern, der Fuß. 5.5. Die Zeitnahme eines Gespannes beginnt mit dem in der Startliste vorgesehenen Zeitpunkt. 5.6. Die letzten fünf Sekunden vor dem Start werden herunter gezählt. Das Startkommando lautet: 5,4,3,2,1- Go! 5.7. Ein Gespann, das zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am Start ist, wird zum verspäteten Gespann erklärt. 5.8. Ein verspätetes Gespann kann innerhalb 50% des Intervalls zum nächsten Startet noch an den Start kommen. Sollte dies nicht möglich sein, so muss dieses Gespann am Ende der Kategorie starten. Die Zeitnehmung erfolgt aber schon ab der ursprünglichen Startzeit. 5.9. Sollten mehrere Gespanne sich verspäten, so starten sie in der ursprünglichen Reihenfolge. 5.10. Sollte sich ein Gespann im gleichen Lauf zum zweiten Mal verspäten, wir es disqualifiziert. 5.11. Ein Gespann, welches seinen Start versäumt hat und andere Starter beim Starten behindert, wird disqualifiziert. 5.12 Im Falle eines Frühstarts, sollte das Verschulden nicht beim Fahrer liegen, wird die Zeit ab dem ursprünglichen Zeitpunkt genommen, anderenfalls wird der Fahrer disqualifiziert. 5.13. Die Art und der Umfang eine Hilfestellung in der Startzone obliegt der Einschätzung des Fahrers, wenn vom Rennleiter nichts anderes angegeben wurde. Die Herausnahme eines Hundes vor dem Startzeichen ist erlaubt. 5.14. Ab dem Start gelten die Streckenregeln. 5.15. Der Startintervall wird von der Rennleitung festgelegt und muss innerhalb einer Kategorie immer gleich bleiben. Die Intervalle zwischen den Kategorien dürfen variieren. 5.16. Die Zeit eines Gespannes wird ab dem Überqueren der Startlinie durch den Mushers gemessen.
6. ÜBERHOLEN
6.1. Ein überholendes Gespann, erlangt das Vorfahrtsrecht, wenn seine Leithunde rund 15 Meter hinter dem vorausfahrenden Gespann sind. 6.2. Auf den Zuruf Trail!, muss der eingeholte Fahrer den Weg freimachen, indem er das Gespann zur Seite lenkt. Sollte ein problemloses Vorbeifahren nicht möglich sein so muss er anhalten und zu seinen Hunden gehen. 6.3. Ein überholtes Gespann hat die Möglichkeit, nach frühestens zwei Minuten oder 800 Metern sich zurück zu überholen. Sollten die Fahrer einverstanden sein, kann dieser Zeitraum auch unterschritten werden. 6.4. Sollten sich beim Überholvorgang im Gespann des Überholenden durch die Überholung eine Verwicklung im Gespann ergeben und er muss anhalten, so darf das überholte Gespann nach einer halben Minute an dem anderen Gespann wieder vorbei fahren. 6.5. Kommen an einer Stelle mehrere Gespanne zum Stillstand, dürfen nachfolgende Gespanne alle Haltenden überholen. Die Fahrer müssen alle Anstrengungen unternehmen, um den Weg frei zu halten. 6.6. Gespanne die sich über längere Zeit folgen, müssen einen Abstand von mindestens einer Gespannlänge einhalten.
7. REGELVERSTÖSSE
7.1. Mitglieder der Rennleitung sowie Streckenposten müssen offensichtliche Regelverstöße umgehend der Rennleitung melden. 7.2. Rennteilnehmer, die Regelverstöße anderer Starter anzeigen möchten, müssen nach Beendigung ihres Laufes den Rennleiter sofort darüber informieren. Dies kann vorerst mündlich erfolgen, muss aber innerhalb der nächsten Stunde auch schriftlich nachgereicht werden. 7.3. Betroffene, denen ein Regelverstoß vorgeworfen wird, können Protest einlegen und eine Anhörung vor dem Rennleiter verlangen. 7.4. Der Rennleiter muss die Anhörung gewähren. Er kann die Renn-Jury beratend beiziehen und muss danach eine Entscheidung treffen. 7.5. Jeder Verstoß gegen die Rennregeln muss vom Rennleiter entweder mit einer mündlichen Verwarnung des Betreffenden, einer Strafzeit oder mit Disqualifikation geahndet werden. 7.6. Andere Disziplinarmaßnahmen dürfen nicht angewandt werden. 7.7. Entscheidungen müssen so rasch wie möglich bekannt gegeben werden. Die Bekanntgabe hat auf jeden Fall bis zwei Stunden vor dem Start des nächsten Laufes der betreffenden Kategorie zu erfolgen. Entscheidungen nach Beendigung der Läufe müssen noch vor der Preisverteilung bekannt gegeben werden. 7.8. Die Entscheidungen des Rennleiters sind nicht anfechtbar. 7.9. Die Renn-Jury soll sich bei nationalen Veranstaltungen aus dem Veterinär, einem Vertreter des austragenden Vereines und einem Vertreter eines anderen Vereines zusammensetzen. 7.10. Bei internationalen Veranstaltungen, setzt sich die Renn-Jury aus einem Veterinär und zwei Vertretern aus je einem Teilnehmerland zusammen.
8. UMGANG MIT ARZNEIEN
8.1. Es liegt in der Eigenverantwortung jeden Sportlers, sollte er sich oder einen seiner Hunde Medikamente verabreichen, sich zu informieren, ob diese eventuell physische oder psychische leistungssteigernde Wirkstoffe enthalten und somit unter die Dopingbestimmungen des IOC fallen. Das IOC und alle Länder der Europäischen Union sind Mitglieder der WADA (Welt Anti- Doping Agentur). Unter http://www.wada-ama.org/ findet man unter Prohibited List eine Auflistung der verboten Substanzen. 8.2. Falls bei einem Hund oder einem Musher der Nachweis von verbotenen Substanzen positiv verläuft, wird das Gespann disqualifiziert. Weiters wird über den betreffenden Musher eine zwei jährige Sperre verhängt, im Wiederholungsfall erfolgt eine lebenslängliche Sperre. Auf jeden Fall erfolgt eine strafrechtliche Anzeige betreffend Drogenmissbrauch. 8.3. Jegliche Verabreichung von Medikamenten an einen Hund, die 72 Stunden vor dem Start getätigt werden, müssen bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. 8.4.
Die Kosten für das Verfahren und die Analysen werden vom Verband
getragen. Bei positivem Befund werden die Kosten dem betreffenden Musher
übertragen. |